Persönliche Schutzausrüstung im Fokus der Arbeitsinspektion
Ursache von Arbeitsunfällen ist oft ungeeignete, mangelhafte oder falsch angewandte PSA – und dahinter steckt meist nicht ausreichende Information. Für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist es unerlässlich, zunächst die Gefahren im Betrieb zu ermitteln, Schutzmaßnahmen zu setzen und bei einem Restrisiko die richtige PSA zu wählen. Ebenso wichtig sind die gesetzlich vorgeschriebene Information und die Unterweisung der Mitarbeitenden sowie die Wartung und richtige Aufbewahrung von Arbeitsschutzprodukten. Passend zum diesjährigen Schwerpunkt der seit mehr als 140 Jahren im Dienste von sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen wirkenden Arbeitsinspektion gehen wir näher auf diese Themen ein.
Wann wird PSA eingesetzt?
PSA kommt erst zum Einsatz, wenn andere Schutzmaßnahmen nicht oder nicht ausreichend greifen und noch Restrisiken bestehen. Um dies festzustellen, folgt das Vorgehen einem definierten Ablauf.
Schritt für Schritt zur passenden Persönlichen Schutzausrüstung
1. Arbeitsplatzplatzevaluierung
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Gefahren für die Mitarbeitenden in ihrem Betrieb evaluieren und schriftlich dokumentieren.
2. STOP-Prinzip
Mögliche Gefahren für die Mitarbeitenden sind nach dem STOP-Prinzip zu entschärfen – also in dieser Reihenfolge:
- Substitution
Können Gefahren gemindert oder beseitigt werden, indem ein Gefahrenstoff durch einen weniger gefährlichen oder sogar ungefährlichen Arbeitsstoff ersetzt (substituiert) wird?
- Technische Schutzmaßnahmen
Können Mitarbeitende durch angepasste Schutzeinrichtungen vor Gefahren geschützt und so Gesundheitsschäden verhindert werden?
- Organisatorische Schutzmaßnahmen
Kann Gefahrensituationen durch optimale Planung vorgebeugt werden – beispielsweise durch folgende Maßnahmen?
- Im Gefahrenbereich sollten sich möglichst wenige Personen aufhalten.
- Die Aufenthaltszeit im Gefahrenbereich sollte so kurz wie möglich sein.
- Der Zutritt sollte nur ausgewählten Fachpersonen gestattet sein.
- Persönliche Schutzmaßnahmen
Grundsätzlich haben technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz Vorrang gegenüber Verhaltensmaßnahmen wie dem Beachten von Anweisungen.
3. Auswahl und Bewertung der PSA
Wenn nach technischen und organisatorischen Maßnahmen noch Restgefahren für Leben oder Gesundheit der Mitarbeitenden bestehen, kommt geeignete Persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz. Dazu bedarf es einer präzisen Auswahl und Eignungsprüfung.
Wie die Bezeichnung schon sagt, ist Persönliche Schutzausrüstung für den persönlichen Gebrauch bestimmt, also für die alleinige Nutzung durch eine Person. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bei der Auswahl miteinbezogen werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Tragetests und Bewertungen von PSA.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Kosten für die PSA zu tragen – die Mitarbeitenden müssen die Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Die richtige PSA sollte optimalen Schutz bieten, gut passen und bequem sein. Nur so wird sie von Mitarbeitenden gerne getragen – neben dem Schutz der Gesundheit stärkt das Motivation, Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit bei der Arbeit.
Haberkorn unterstützt Sie gerne bei der Auswahl der passenden PSA.
Eine praktische Hilfe, mit der Mitarbeitende ganz einfach ihre Persönliche Schutzausrüstung bewerten können, finden Sie in den Bewertungsbögen im Haberkorn Downloadcenter:
Bewertungsbogen Arbeitskleidung
Wie wird PSA richtig verwendet?
Die Arbeitsinspektion legt nicht ohne Grund den diesjährigen Fokus auf die Minimierung von Gefahren, die durch die Nutzung von unhygienischer PSA entstehen können – ein nicht unerhebliches Problem, das durch gute Information aller Beteiligten und passende Lösungen für die Umsetzung ganz einfach zu vermeiden wäre.
Wissen vermitteln – Information und Unterweisung
Mitarbeitende müssen in vorgeschriebenen Intervallen über die Persönliche Schutzausrüstung informiert und unterwiesen werden und erforderlichenfalls Übungen absolvieren – das regelt die Österreichische Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V).
Neben vielen anderen Inhalten einer Unterweisung gehören auch die richtige Aufbewahrung, Pflege und Reinigung der Persönlichen Schutzausrüstung dazu. Oft werden diese Punkte vernachlässigt, was zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann.
Wichtig sind:
- ordnungsgemäße und hygienische Aufbewahrung von PSA
- Reinigung von schmutziger oder staubiger PSA
- Pflege der PSA
- nass oder feucht gewordene PSA zu trocknen
Beachten Sie dabei die Gebrauchsanweisung des Herstellers.
Haberkorn bietet Ihnen außerdem maßgeschneiderte Schulungen und Praxistrainings zu Arbeitssicherheitsthemen und übernimmt gerne die passende Überprüfung und Wartung Ihrer Arbeitsschutzprodukte mit bequemem und einfachem Ablauf.
Lösungen bereitstellen
Stellen Sie Ihren Mitarbeitenden die benötigten Utensilien und Einrichtungen für die hygienische Verwendung, Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitsschutzprodukten zur Verfügung und informieren Sie über die Nutzung.
Im Haberkorn Online-Shop finden Sie passende Lösungen – so bleiben Gehörschutz- und Atemschutzprodukte sowie Helme und Schutzbrillen sauber und einsatzbereit.
Weitere Informationen zum Thema:
- Aktuelle Schwerpunkte der Arbeitsinspektion
Beratungsoffensive Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Fokustage 2024: Persönliche Schutzausrüstung - Hintergrundinfo: 140 Jahre Arbeitsinspektion
Tipps aus dem Haberkorn Service:
- Leistungsbroschüre Arbeitsschutz – Beratung, Auswahl und Service
- Unterstützung bei der Auswahl der PSA
- Praxisorientiertes Sicherheitstraining – Schulungen und Services
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