Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) [Download als PDF]
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil für alle
unsere Lieferungen. Ihr Inhalt gilt bei Auftragserteilung als anerkannt. Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der Schriftform.
Alle Beschreibungen, technische Daten und Abbildungen der in unseren Verkaufsunterlagen angeführten Produkte
sind unverbindlich. Änderungen im Sinne von Fortschritt und Verbesserung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
1. Preise
Mit Erscheinen dieses Kataloges verlieren sämtliche bisherigen Preise und Sonderkonditionen ihre Gültigkeit. Die in
unseren Prospekten und Verkaufsunterlagen wiedergegebenen Preise sind freibleibend und unverbindlich; sie verstehen
sich ab Erfüllungsort, ohne Mehrwertsteuer, Fracht, Porto und Verpackung. Die Berechnung erfolgt auf der
Basis der zugrunde gelegten Mengen oder Kategorien. Die Preise basieren auf den am Tage der Auftragsbestätigung
bekannten Kosten. Bei wesentlichen Änderungen der Umstände, die für die Preissetzung massgebend waren, bleiben
Preisänderungen für noch nicht ausgeführte Lieferungen vorbehalten.
2. Kleinmengen
Der Mindestauftragswert beträgt CHF 100.00 netto.
3. Nutzen und Gefahr
Gehen mit dem Versand der Ware (Übergabe an den ersten Transporteur, wie Spediteur, Bahn, Post usw.) auf den
Besteller über. Der Erfüllungsort ist Berneck/SG.
4. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen rein netto, sofern anderes nicht ausdrücklich vereinbart worden
ist. Nach Fristverfall wird ohne Mahnung ein Verzugszins von 8 % geschuldet. Sollte Lieferungsverzug eintreten, so
verzichtet der Käufer im Voraus auf nachträgliche Lieferung. Der Käufer kann als allfälligen Schadenersatz lediglich die
Differenz zwischen Vertragspreis und Marktpreis zur Erfüllungszeit - sofern dieser höher ist - verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der
Käufer erklärt sich mit der Eintragung des Eigentumsvorbehalts in das entsprechende Register ausdrücklich einverstanden.
Vor vollständiger Bezahlung darf somit weder eine Verpfändung noch eine Sicherungsübereig¬nung vorgenommen
werden.
6. Garantieerklärung
Für die Güte unserer Produkte garantieren wir für die je nach Produktgruppe vertraglich festgelegte Dauer für auftretende
Herstellungs- oder Materialfehler. Diese Garantieerklärung umfasst die Instandsetzung oder Ersatzlieferung
defekter Waren nach unserer Wahl. Bei unsachgemässer Beanspruchung und Behandlung, sowie im Falle der Abänderung
der Produkte durch den Käufer oder Dritte entfällt jegliche Haftung. Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung
des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises werden ausdrücklich wegbedungen.
7. Mängelrüge
Der Empfänger einer Lieferung hat diese sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel innert 8 Tagen schriftlich
anzuzeigen. Versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
8. Schutzrechte
Technische Zeichnungen, Marken und Projekte bleiben unser geistiges Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne
unsere ausdrückliche Genehmigung zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.
9. Warenrücksendungen
Rücksendungen von Waren sind vorgängig abzusprechen. Ohne vorherige Benachrichtigung eingehende Rücksendungen
werden nicht angenommen. Retouren sind ausnahmslos portofrei an unsere Adresse in 9442 Berneck zu
spedieren.
10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand - Vereinbarung
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der UNICO Haberkorn AG in Berneck und Genf unterstehen dem schweizerischen
Recht. Als Gerichtsstand gilt der Erfüllungsort.
Berneck: Tel. +41 71 747 49 20 Genéve: Tél. +41 22 343 87 40
Fax +41 71 747 49 30 Fax +41 22 343 86 88
office@unico-haberkorn.ch www.unico-haberkorn.ch
